Rubrik: Illegale Drogen

Schwarzmarkt

Unter einem Schwarzmarkt (öst. auch Schleichhandel) versteht man ganz allgemein einen illegalen Markt. Auf einem solchen werden knappe, vom Staat preislich fixierte oder durch Umgehung von Steuern u. ä. teilweise erheblich vergünstigte Güter gehandelt. Weiterhin entwickeln sich Schwarzmärkte für verbotene Güter, wie z. B. Drogen oder Waffen.

Auf dem Schwarzmarkt ist der Handel nicht staatlich kontrolliert oder reguliert, er funktioniert aber sehr wohl nach den Regeln des Marktes. Schwarzmarktpreise bei staatlich fixierten Höchstpreisen bzw. Abgabebeschränkungen stellen den eigentlichen Marktpreis dar. Anstelle einer ordentlichen Rechtsprechung zur Beilegung von Disputen gilt auf dem Schwarzmarkt meist das ?Recht des Stärkeren?, was sich auch in Gewaltkriminalität äußern kann.

Beispiele

Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Versorgungslage der Bevölkerung sehr schlecht. Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs waren nur gegen Lebensmittelmarken und in geringen Mengen legal in Geschäften erhältlich. Neben diesem legalen Markt entwickelte sich ein illegaler Schwarzmarkt, auf dem alles erhältlich war, allerdings zu schwindelerregenden Preisen. Er verschwand trotz häufig durch die Polizei stattfindender Razzien erst nach der Währungsreform 1948, als staatliche Reglementierung abgeschafft und dadurch Marktpreisbildung möglich war. Auch in der DDR spielte der Schwarzmarkt z. B. beim Pkw-Kauf eine wichtige Rolle zur privaten Güterbeschaffung.

Der Schwarzmarkt in der Literatur

Mit seinen Kurzgeschichten Lehmann oder So schön war mein Markt setzte Siegfried Lenz dem Schwarzmarkt in Hamburg und Norddeutschland nach dem 2. Weltkrieg auch ein literarisches Denkmal.