Rubrik: Meskalin

Meskalin

Meskalin (chemisch 3,4,5-Trimethoxyphenyl-2-ethylamin) ist ein halluzinogenes Alkaloid mit Phenethylamin-Struktur.

Meskalin findet sich in dem mittelamerikanischen Peyote-Kaktus (Lophophora williamsii), der südamerikanischen Kakteengattung Trichocereus (T. pachanoi, T. bridgesii, T. peruvianus) und vielen weiteren Kakteenarten. Meskalin, löslich in Wasser und in Alkohol, kann aus genannten Quellen mittels Extraktion gewonnen werden, es läßt sich aber auch synthetisch herstellen. Es wurde erstmals 1896 von Athur Heffter isoliert; Ernst Späth gelang 1919 die Strukturaufklärung und die Erstsynthese.

Konsum

Wirksame Dosen beginnen bei 2 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Ab 3 Milligramm pro Kilogramm setzen zunächst Hyperaktivität und innere Unruhe, dann leicht veränderte Wahrnehmung und ein intensiviertes Farbensehen ein. Halluzinatorische Visionen ohne Realitätsverlust können eintreten. Ab 4 Milligramm pro Kilogramm setzen zunächst Hyperaktivität und innere Unruhe, dann eine deutlich veränderte, meist als verschärft empfundene Wahrnehmung und ein deutlich intensiviertes Farbensehen ein. Halluzinatorische Visionen und Traumbilder ohne Realitätsverlust treten ein. Ab 5 Milligramm pro Kilogramm setzen zunächst Hyperaktivität und innere Unruhe ein. Die Wahrnehmung verändert sich sehr stark. Intensiv leuchtende Farben werden wahrgenommen. Die Wahrnehmung mit allen Sinnen ist deutlich verschärft. Halluzinatorische Visionen, mit ekstatischen Glücksgefühlen bis hin zur ozeanischen Ich-Auflösung setzen ein. Die Erfahrungen werden mit religiöser Tiefe beschrieben. Die Wirkung setzt nach etwa 1 bis 2 Stunden ein. Die Erfahrung dauert je nach Dosis 6 bis 12 Stunden.

Risiken

Wie bei vielen Drogen kann die völlig verändert erscheinende Umwelt für den Konsumenten zur großen Gefahr werden, da er oft kein Gefühl mehr für Gefahren hat.

Starke Halluzinogene wie Meskalin oder LSD können eine Psychose (Drogenpsychose) auslösen. Nach repräsentativen US-Studien in den 1970er Jahren traten Flashbacks bei zirka 20 bis 28% der ? vor Konsum psychisch gesunden ? Konsumenten auf. 1, 2. Im Drogen-Kontext gilt die Bezeichnung Flashback heute als informell und als wissenschaftlich unpräzise und veraltet, man spricht heute von Persistierenden Wahrnehmungsstörungen bzw. von HPPD (Kürzel für Hallucinogen Persisting Perception Disorder).

Der letale orale LD50-Wert für eine Maus liegt bei 880 Milligram pro Kilogramm.

Geschichte der Verwendung

Mexikanische Indianerstämme griffen auf Meskalin als "Inspirationsdroge" zurück. Als Halluzinogen war Meskalin neben LSD in der Drogenszene der 1960er Jahre weit verbreitet. Es wurde mit Blick auf den sozialen Kontext der US-amerikanischen Indianer-"Reservate" von einigen Medizinern und Ethnologen wiederholt als Alternative zum Alkohol vorgeschlagen.

Der Native American Church ist es in 12 Bundesstaaten vertraglich gestattet, das ansonsten illegale Meskalin im Rahmen ihrer Rituale zu konsumieren.

Die Wirkung von Meskalin ist im 20. Jahrhundert außer von Anthropologen (besonders von W. LaBarre und J.S. Slotkin) auch von manchen Schriftstellern und Künstlern erforscht worden, v.a. von Aldous Huxley, Antonin Artaud, Henri Michaux und Carlos Castaneda.

Allgemeine "Berühmtheit" erlangte die Droge Meskalin durch das unter gleichem Namen verfilmte Buch "Fear and Loathing in Las Vegas" von Hunter S. Thompson.

Heutzutage wird es unter anderem als Partydroge in geringer Dosierung eingesetzt.

Rechtslage

Mit der Vierten Betäubungsmittel-Gleichstellungsverordnung (4. BtMGlV) vom 21. Februar 1967, in Kraft getreten am 25. Februar 1967, wurde Meskalin in der Bundesrepublik Deutschland den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften des Opiumgesetzes unterstellt. Heute ist Meskalin in Anlage 1 zu § 1 BtMG (nicht verkehrsfähige und nicht verschreibungsfähige Stoffe) aufgelistet, das heißt, jeglicher Umgang (mit Ausnahme des Konsums) mit dieser Substanz ist in Deutschland für die Allgemeinheit generell verboten. Allerdings sind meskalinhaltige Kakteen wie z. B. der Peyote-Kaktus von diesem Verbot nicht betroffen, solange sie nicht der Herstellung von Betäubungsmitteln dienen.

Weblinks