Rubrik: Suchtmittel

Schmuggel

Der Ausdruck Schmuggel bezeichnet den illegalen Transport von Waren über eine Grenze, meist solche, die im Herkunftsland billiger und im Zielland durch Wirtschaftslage, fehlende natürliche Vorkommen, Zoll-, Steuer- oder andere gesetzliche Vorschriften deutlich teurer sind bzw. Handelsbeschränkungen unterliegen. Während der Prohibition, aber auch heute noch, wird im Englischen ebenfalls der Ausdruck Bootleg verwendet.

Es werden auch Waren geschmuggelt, deren Ausfuhr beziehungsweise Einfuhr verboten ist (zum Beispiel antike Gegenstände) oder solche, die überhaupt verboten sind (zum Beispiel illegale Drogen und Waffen).

Heute haben in Deutschland der Drogenschmuggel, Waffenschmuggel und der Zigarettenschmuggel besondere Bedeutung erlangt. Der Zigarettenschmuggel wird dadurch begünstigt, dass durch die verhältnismäßig hohe deutsche Tabaksteuer erhebliche Preisunterschiede zu einigen Nachbarländern bestehen.

Zuständige Behörde zur Verhinderung des Schmuggels ist der Zoll, in Deutschland ist es die Bundeszollverwaltung. Schmuggler, die Gegenstände in ihrem Körper schmuggeln (inkorporieren), werden Körperschmuggler genannt. Hier wird das Material in Körperöffnungen verborgen (z.B. in Kondome eingepackt).

Siehe auch