Rubrik: Suchtmittel

Drogentourismus

Als Drogentourismus werden Reisen mit dem Ziel der Beschaffung von Betäubungsmitteln in einem anderen Land bezeichnet. Dieser wird meist durch unterschiedliche Drogengesetzgebungen in den verschiedenen Ländern bedingt. So ist z. B. der Handel mit Haschisch und Marihuana in den Niederlanden unter bestimmten Auflagen nicht strafbewehrt, in Deutschland aber gemäß Betäubungsmittelgesetz verboten.

Vor allem der Drogentourismus von Deutschland in den Nachbarstaat Niederlande ist in diesem Zusammenhang bedeutsam. Die Niederlande sind das dominierende Herkunftsland der in Deutschland sichergestellten Drogen, insbesondere von Cannabis (81 % des sichergestellten Haschisch, 75 % des Marihuana) und von Ecstasy (80 %, Quelle: Drogenbericht der Bundesregierung 2001). Auch andere Drogen (Heroin, LSD u. a.) werden überwiegend über die Niederlande eingeführt.

Es gibt Befürchtungen, dass die Abschaffung der obligatorischen Grenzkontrollen gemäß dem Schengener Abkommen den Drogentourismus erleichtert. Die Polizeibehörden arbeiten international eng zusammen; durch Stichprobenkontrollen von Polizei und Zoll im grenznahen Gebiet und Hinterland soll die Entdeckungsrate erhöht werden. Die Sicherstellungsmengen harter und weicher Drogen sind gegenüber der Vor-Schengen-Zeit in etwa konstant geblieben oder gestiegen (Ecstasy), die Zahl von Drogenfunden hat sich leicht vermindert. Ob sich demgegenüber die Zahl der Drogenschmuggler erhöht hat (Dunkelziffer), ist nicht bekannt.

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