Rubrik: Nikotinsucht

Raucherclub

Ein Raucherclub ist eine geschlossene Gesellschaft, deren Hauptzweck der Genuss des Tabakrauchens ist. Der Zugang zu einer geschlossenen Gesellschaft ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten. Um eine Gaststätte als Raucherclub deklarieren zu können, ist die Ummeldung in einen Privatclub und die Registrierung der Mitglieder samt Mitgliedsausweis nötig.

Raucherclubs gelten als Möglichkeit für Gastwirte, trotz der 2007 und 2008 in Kraft getretenen Nichtraucherschutzgesetze, ihren Gästen das Rauchen zu erlauben, da die Clubs nicht von den Gesetzen betroffen sind. In Bayern verfolgt dieses Ziel der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur mit einem ähnlichen Konzept.

Einzelnachweise