Rubrik: Gesetz und Politik

Nichtraucherschutzgesetze in der Schweiz

Nichtraucherschutzgesetze in der Schweiz gibt es auf Bundes- und Kantonsebene.

Bundesebene

In der Schweiz gilt seit 1. Mai 2010 das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Alle geschlossenen Räume müssen rauchfrei sein, wenn sie öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Erlaubt bleibt das Rauchen in abgetrennten Raucherräumen, im Freien und in privaten Haushalten.

Öffentliche Verkehrsmittel sind bereits seit dem 11. Dezember 2005 rauchfrei, in Teilen der meisten Bahnhöfe darf aber weiterhin geraucht werden. Das Rauchverbot gilt auch für internationale Züge, wenn sie in der Schweiz fahren, wie auch für international verkehrende Züge mit Schweizer Rollmaterial im Ausland.

Die Kantone dürfen strengere Vorschriften erlassen. In 15 Kantonen ist der Nichtraucherschutz strenger geregelt, die kantonalen Gesetze bleiben deshalb geltend für: Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Freiburg, Genf, Graubünden, Neuenburg, St. Gallen, Solothurn, Tessin, Uri, Waadt, Wallis und Zürich.

Angesichts der sehr abgeschwächten Regelung, die schlussendlich auf Bundesebene angenommen wurde, läuft seit Ende Mai 2009 auf Initiative der Lungenliga Schweiz, der Krebsliga Schweiz und anderen eine „Volksinitiative Schutz vor Passivrauchen“ für eine einheitliche eidgenössische Regelung. Seit dem 28. Januar 2010 starten auch die Gastronomen der IG Freie Schweizer Wirte eine Volksinitiative mit der Begründung: «Rauchverbote in Restaurants, Bars, Nachtclubs, Casinos und Diskotheken sind ein massiver Eingriff in die Gewerbefreiheit. Ob das Lokal rauchfrei ist oder nicht, soll der Eigentümer der Lokalität wieder zukünftig selbst entscheiden können. Die Bevormundung des Volkes nimmt immer groteskere Züge an. Die Gäste sind mündig genug, um selbst entscheiden zu können, ob sie in ein Raucherlokal gehen wollen oder nicht. Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand und für mehr Wahlfreiheit für die Gäste und Lokalbetreiber.»

In einer Umfrage im Auftrag der Krebsliga Schweiz, die im November 2005 durchgeführt wurde, plädierten drei von vier Schweizer Bürgern für ein allgemeines Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Zwei von drei befragten Schweizern wollen ein solches Rauchverbot auch auf alle Cafés und Restaurants ausgeweitet sehen. In den kantonalen Volksabstimmungen gab es meist eine sehr deutliche Mehrheit für ein (strenges) Rauchverbot, so z. B. am 27. September 2009 in Genf, wo über 81 % für das Rauchverbot stimmten. Der Gastronomieverband GastroSuisse, der größte gastgewerbliche Arbeitgeberverband in der Schweiz, der sich zuvor schon lange gegen ein Rauchverbot ausgesprochen hatte, setzt sich nun ein für «bediente Fumoirs und eigentliche Raucherbetriebe». Der Verband appelliert an die Mitglieder, wo immer möglich rauchfreie Bereiche einzurichten, statt unmissverständlich eine Politik für rauchfreie Gastrobetriebe zu verfolgen. Hotel & Gastro Union, die führende Organisation für Arbeitnehmer im Schweizer Gastgewerbe, hingegen fordert einen umfassenden Gesundheitsschutz vor Passivrauchen für alle Arbeitnehmenden sowie gleiche Regeln ohne Ausnahmen für alle Gastrobetriebe.

Der Begriff „Rauchverbot“ wurde in der Deutschschweiz zum Wort des Jahres 2006 gewählt.

Kantone

Das Bundesgesetz setzt minimale Anforderungen zum Schutz vor Passivrauchen und sieht vor, dass die Kantone weitergehende Regelungen zum Schutz der Gesundheit erlassen dürfen. Per 1. Januar 2011 haben 15 Kantone beschlossen, Raucherbetriebe zu verbieten. In acht Kantonen ist in den Räucherräumen keine Bedienung zugelassen.

Aargau

Im Kanton Aargau wird am 1. Januar 2012 ein Rauchverbot – mit Ausnahmen – in Kraft treten.

Appenzell Ausserrhoden

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde den Stimmberechtigten im November 2007, gleichzeitig mit der Volksabstimmung in Graubünden, ein – allerdings schwächeres – Gesetz zur Abstimmung vorgelegt, welches – wie in Graubünden – angenommen wurde. Das entsprechende Gesetz soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Appenzell Innerrhoden

Kanton Appenzell Innerrhoden: keine Aktivitäten bekannt.

Basel-Landschaft

Im Kanton Basel-Landschaft ist ein per Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 mit 65 Prozent Ja-Stimmen durchgesetztes Rauchverbot (unbediente Rauchräume erlaubt) am 1. Mai 2010 in Kraft getreten.

Basel-Stadt

Im September 2008 wurde bei einer Abstimmung im Kanton Basel-Stadt eine Initiative gutgeheissen, die ein Rauchverbot fordert. Es darf nur noch in unbedienten, abgetrennten Räumen geraucht werden. Das entsprechende Gesetz ist am 1. April 2010 in Kraft getreten. Jedoch haben sich einige gastronomische Betriebe zum Verein „Fümoar“ zusammengeschlossen. In ihren Lokalitäten darf weiterhin geraucht werden, da nur Mitglieder sie betreten dürfen. Am 27. November 2011 ist eine Volksinitiative gescheitert, die das Gesetz vom 1. April 2010 lockern wollte: Der Unterschied belief sich auf 212 Stimmen bzw. 0.46%.

Bern

Im Kanton Bern gilt seit dem 1. Juli 2009 ein Rauchverbot in der Gastronomie (Bars und Restaurants). Bediente Raucherräume sind allerdings erlaubt.

Freiburg

Im Kanton Freiburg trat am 1. Januar 2010 ein per Volksabstimmung durchgesetztes Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Raucherräume ohne Bedienung sind erlaubt, werden aber nur von einer Minderheit der Wirte genutzt.

Genf

Im Kanton Genf wurde nach langem hin und her – mehrere Volksabstimmungen und Gerichtsverhandlungen – das Rauchverbot für Gaststätten angenommen. Bereits im März 2008 hatte die Genfer Stimmbevölkerung die Verfassungsinitiative «Passivrauchen und Gesundheit» (ohne Rauchräume) mit 80 Prozent Jastimmen angenommen. Am 27. September 2009 lehnten die Stimmberechtigten mit 82 Prozent der Stimmen das Referendum gegen das «Gesetz über das Rauchverbot in den öffentlichen Räumen» (mit Rauchräumen) ab.

Glarus

Kanton Glarus: Der Regierungsrat beantragte Mitte September 2009 dem Parlament, der Landsgemeinde 2010 bezüglich Passivrauchschutz die Bundesregelung vorzuschlagen. Die Kompetenz zur Bewilligung von Rauchbetrieben soll bei den Gemeinden liegen. Damit widersetzte sich der Regierungsrat besonders auch dem Memorialsantrag eines Bürgers zuhanden der Landsgemeinde betreffend rauchfreie Restaurants nach dem Tessiner Modell. Die Landsgemeinde 2010 beschloss allerdings die Annahme der Bundeslösung.

Graubünden

Im Kanton Graubünden nahmen die Stimmberechtigten im November 2007 ein Rauchverbot an, mit knapp 75 % Ja-Stimmen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. März 2008 in Kraft. Das Gesetz erlaubt abgetrennte und gekennzeichnete Raucherräume.

Jura

Im Kanton Jura sprach sich das Parlament im September 2009 mit 36 zu 12 Stimmen gegen eine Motion aus, die ein Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen gefordert hatte.

Luzern

Im Kanton Luzern wurde die «Motion über ein Rauchverbot in Gaststätten, Bars, Cafés und Diskotheken und anderen öffentlichen Räumen» an den Regierungsrat überwiesen (Rauchräume erlaubt).

Neuenburg

Im Kanton Neuenburg gilt seit dem 1. April 2009 ein Rauchverbot in der Gastronomie (Raucherräume ohne Bedienung zugelassen).

Nidwalden

Im Kanton Nidwalden müssen die Restaurants gemäß einem neuen Gesundheitsgesetz lediglich am Eingang deklarieren, ob das Rauchen im Lokal akzeptiert wird oder nicht.

Obwalden

Im Kanton Obwalden wurde die «Motion zum Schutz der nichtrauchenden Mehrheit von Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohnern» als Postulat an Regierungsrat überwiesen (inklusive Gastbetriebe, Rauchräume erlaubt).

Schaffhausen

Kanton Schaffhausen: keine Aktivitäten bekannt.

Schwyz

Kanton Schwyz: keine Aktivitäten bekannt.

Solothurn

Im Kanton Solothurn stimmte das Parlament im September 2006 einem Verbot zu. Im November sprach sich auch die Stimmbevölkerung mit deutlicher Mehrheit für ein Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen sowie in allen Gaststätten des Kantons aus. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Rauchräume sind erlaubt. Am 13. Juni 2010 fand eine weitere kantonale Volksabstimmung unter dem Namen 'Für ein liberaleres Gesundheitsgesetz und ein vernünftiges Rauchverbot' statt. Ziel war eine Lockerung des bestehenden Nichtrauchergesetz durch die teilweise Streichung der erst kürzlich neu eingeführten Gesetzestexte. Die Volksabstimmung wurde mit 66% Nein-Stimmen abgelehnt.

St. Gallen

Im Februar 2008 beschloss die Regierung des Kanton St. Gallen das Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen. Da die Referendumsfrist gegen den Beschluss ungenutzt verstrich, gilt das Verbot seit dem 1. Oktober 2008. Restaurants können Ausnahmebewilligungen erhalten, wenn abgetrennte Fumoirs nicht möglich sind. Da diese Regelung Ausnahmen zuließ und die Genehmigungen für Raucherlokale von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wurden, galt sie allgemein als nicht zufriedenstellend. Am 27. September 2009 nahmen die Stimmberechtigten die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen für alle» der Lungenliga, Ärztegesellschaft und Krebsliga (unbediente Rauchräume erlaubt) mit 59 Prozent Jastimmen an und verwarfen die Initiative der Raucherliga (Rauchbetriebe erlaubt) mit 57 Prozent Neinstimmen. Dieses strengere Gesetz soll demnächst in Kraft treten.

Tessin

Der Kanton Tessin hat als erster Kanton am 12. Oktober 2005 ein komplettes Rauchverbot für alle öffentlichen Gebäude erlassen, nachdem eine Volksabstimmung eine Mehrheit von 80 % für die Einführung des Rauchverbots ergeben hatte. Am 12. April 2007 wurde das Verbot auf Restaurants, Bars und Cafés ausgedehnt. Ursprünglich sollten Diskotheken, Bars und Nachtclubs von der Regelung ausgenommen werden, doch nach heftiger vierstündiger Debatte wurde mit großer Mehrheit ein generelles Rauchverbot in sämtlichen Lokalen beschlossen.

Thurgau

Im Kanton Thurgau verwarfen die Stimmberechtigten am 17. Mai 2009 mit 55 Prozent Neinstimmen die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» und nahmen mit 55 Prozent Jastimmen den Gegenvorschlag des Großen Rates an. Das Parlament hatte am 5. November 2008 der Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» (nur Rauchräume erlaubt) einen Gegenvorschlag (Rauchräume und Rauchbetriebe erlaubt) entgegengestellt.

Uri

Im Kanton Uri ist das Nichtraucherschutzgesetz, welches das Rauchen in Bars und Restaurants verbietet, seit dem 1. September 2009 in Kraft. Rauchräume mit Bedienung sind erlaubt.

Waadt

Im Kanton Waadt gilt seit dem 15. September 2009 ein per Volksabstimmung durchgesetztes Rauchverbot in der Gastronomie. Unbediente Rauchräume sind erlaubt, entsprechende Gesuche waren bis am 15. Januar 2010 einzureichen.

Wallis

Im Kanton Wallis gilt seit dem 1. Juli 2009 ein per Volksabstimmung durchgesetztes Rauchverbot in der Gastronomie. Gastrobetriebe haben die Möglichkeit, Rauchräume ohne Bedienung einzurichten.

Zug

Im Kanton Zug lässt das neue Gesundheitsgesetz, in Kraft seit 1. März 2009, Rauchräume zu. Außerdem kann der zuständige Gemeinderat Restaurationsbetriebe mit einer Fläche von höchstens 80 m² auf Gesuch hin als Rauchlokale bewilligen.

Zürich

Im September 2008 wurde bei einer Abstimmung im Kanton Zürich eine Initiative gutgeheißen, die ein strenges Rauchverbot fordert. Es dürfte nur noch in unbedienten, abgetrennten Räumen geraucht werden. Im Widerspruch zur Lungenliga Zürich spricht sich der Regierungsrat für bediente Rauchräume aus und will die Verordnung zum Bundesgesetz abwarten. Das Bundesgesetz gilt seit 1. Mai 2010.