Rubrik: Branntwein

Abfindungsbrennerei

Abfindungsbrennerei ist die Bezeichnung für den Produktions-Betrieb von Spirituosen (Destillerie), dessen Brenngeräte während des Herstellungsprozeßes nicht unter zollbehördlichem Verschluss stehen.

Aufgrund des Branntweinmonopols wird die Herstellung von Alkohol besteuert. Die Branntweinsteuer für den zu versteuernden Alkohol wird bei einer Abfindungsbrennerei durch eine Steueranmeldung auf der Basis von Art und Menge der zu verarbeitenden Rohstoffe, der festgesetzten Betriebszeiten und Ausbeute-Mengen bemessen. Durch die Steueranmeldung ist die Steuer abgegolten, man spricht von der Abfindung des Steueranspruchs. Die Menge des hergestellten Alkohols ist zumeist beschränkt, in Deutschland auf 300 Liter/Jahr. Während betriebsloser Zeiträume wird die Benutzung der Brennerei durch einen amtlichen Verschluss verhindert.

Abfindungsbrennereien sind nur in kleinem Rahmen, wie im bäuerlichen Umfeld üblich, da die Schnäpse nur an den Endverbraucher oder an das Gastgewerbe verkauft werden dürfen. Großbrennereien sind im Gegensatz dazu Verschlussbrennereien.