Rubrik: Stoffabhängige Sucht

Beschaffungskriminalität

Der Begriff Beschaffungskriminalität bezeichnet kriminelle Handlungen zur Finanzierung von Betäubungsmitteln. Das klassische Beispiel sind Eigentumsdelikte wie Einbruch, Diebstahl, Raub, seltener Apothekeneinbrüche von abhängigen Drogenkonsumentinnen.

Man unterscheidet zwischen der direkten und indirekten Beschaffungskriminalität. Unter die erste Gruppe fallen Delikte zum direkten Erwerb der Betäubungsmittel, die zweite Gruppe dient der Beschaffung von Geld oder Wertgegenständen zur Finanzierung des Kaufs. Unter drogenabhängigen Frauen und Männern findet man neben der Beschaffungskriminalität auch häufig Beschaffungsprostitution.

Eine wirksame Maßnahme gegen Beschaffungskriminalität bei Drogenabhängigen ist die kontrollierte Orginalstoffabgabe (meist Heroin) oder die Vergabe von Drogenersatzstoffen.