Rubrik: Sucht

Drogentherapie

Drogentherapie ist eine Bezeichnung für therapeutische Methoden zur Behandlung von Suchterkrankungen.

Neben den Wirkungen der Substanzen auf den Körper, insbesondere auf den sensiblen Hormonhaushalt (z. B. auf das limbische System und den Dopaminhaushalt), werden auch psychische Probleme, welche mehrheitlich erst zu einem außer Kontrolle geratenen Versuch von Selbstmedikation bzw. zur Abhängigkeit geführt haben, behandelt.

Zielsetzung

Ziel der Langzeittherapie ist der Aufbau einer gefestigten Persönlichkeit, was das Erlernen eines Lebens mit ?echten?, d. h. endogenen Gefühlen ohne Drogeneinfluss ermöglichen soll. Durch Drogenkonsum im Jugendalter verpasste Entwicklungsschritte können nachgeholt werden. Die therapeutische Gemeinschaft ermöglicht vielfältige Lernschritte zur Bewältigung des Alltags und zum Aufbau von tragfähigen zwischenmenschlichen Beziehungen, was die Ausstiegschancen stark verbessert.

Die Lebensgeschichten von Ehemaligen zeigen, dass immer eine Chance besteht, von der Droge loszukommen, auch nach mehreren Rückfällen, sowie bei so genannten ?therapieresistenten? Schwerstabhängigen, wenn auch meist erst nach vielen Jahren. Es muss aber auch erwähnt werden, dass selbst langjähriger chronischer Drogengebrauch wesentlich häufiger ohne Drogentherapie eingestellt wird, meist ab einem Alter von ca. 40 Jahren.

Behandlungsablauf

Erfolgsquote

Aussagen hinsichtlich der Erfolgsquote von abstinenzorientierten Therapien zu treffen, gestalten sich schwierig. Zunächst einmal ist es kaum möglich einen kausalen Zusammenhang zwischen den Therapieeffekten und einer etwaigen Abstinenz herzustellen. Zudem entstammen die allermeisten Zahlen hierzu den Darstellungen der entsprechenden Häuser und keine der deutschen Drogentherapie-Einrichtungen hat bisher eine externe Überprüfung zugelassen. Befragungen ehemaliger Klienten haben ergeben, dass etwa 5 % der Opioidabhängigen ihr Konsumverhalten aufgrund einer Therapie geändert haben und nur gut ein Prozent ?erfolgreich im Sinne dauerhafter Abstinenz? behandelt wurde. Schließlich ist die Definition von Drogenfreiheit schwierig (gehört Alkohol dazu?). Viele ehemalige Abhängige haben noch einen ?Ausrutscher?, der aber nicht zwangsläufig zu einem schweren Rückfall werden muss.

Rechtliche Situation

Drogensucht ist die Ursache für zahlreiche Straftaten. Verurteilte betäubungsmittelabhängige Straftäter erhalten durch §§ 35 ff. BtMG die Möglichkeit, einen Teil ihrer verwirkten Strafe dadurch ?abzudienen?, dass sie sich therapieren lassen. Hintergrund der Regelung ist, dass Strafe keine Therapie ersetzt und die Beseitigung der Deliktursache die beste Kriminalitätsprophylaxe ist. Der verurteilte Straftäter wird entweder vorläufig aus dem Strafvollzug herausgenommen, oder die Vollstreckungsbehörde sieht zunächst davon ab, ihn zum Strafantritt zu laden. Der Täter soll einerseits durch den Druck des noch anstehenden Strafvollzugs im Falle des Scheiterns, andererseits durch die Möglichkeit des Erwerbs vorzeitiger Aussetzung zur Bewährung und Anrechnung auf die Strafe nach erfolgreichem Abschluss der Therapie zu dieser motiviert werden.

Literatur