Rubrik: Cannabis

Cannabis als Medizin

Die medizinische Verwendung der Cannabis-Pflanze ist mindestens 4500 Jahre alt. Die alten Chinesen nutzen Hanf u. a. gegen Malaria, Rheuma und bei Entzündungen. Der Leibarzt des römischen Kaisers Nero verordnete Hanf als Schmerz- und Beruhigungsmittel.

Nicht nur in der Antike, sondern auch im Mittelalter und in der Neuzeit war Cannabis eines der wichtigstten Heilmittel. Hildegard von Bingen, Martin Luther, die englische Königin Viktoria - die Liste der Medizinalhanf- Konsumenten ließe sich endlos fortsetzen. Besonders in der asiatischen Medizin genießt Cannabis bis heute großes Ansehen. Obwohl Hanf noch bis zur Hanfprohibition 1937 auch in den USA bei über 100 Krankheitsbildern verschrieben wurde, strich man ihn 1941 von der Medikamentenliste. Die medizinische Verwendung von Cannabis verschwand in den Kriegsjahren fast völlig, die Forschung an einer der ältesten Medizinalpflanzen des Menschen wurde im Hintergrund aber fortgesetzt.

Die moderne Cannabis-Forschung begann mit der Isolierung des wichtigsten psychotropen Wirkstoffes Delta-9-THC im Jahre 1964 durch Forscher der Universität von Jerusalem. In den letzten Jahren ist nicht zuletzt durch die Entdeckung der körpereigenen Endocannabinoide (körpereigene Rezeptoren, bzw. Bindungsstellen für Cannabinoide im Gehirn) das Interesse an Hanf und seinen Wirkstoffen als Heilmittel neu erwacht. THC wirkt

In den vergangenen Jahrzehnten sind über 60 Cannabinoide isoliert und beschrieben worden. Längst sind nicht alle ihrer Wirkungen erforscht, doch scheint das medizinische Potential von Hanf größer als bisher angenommen. Dennoch sind Hanf und natürliche Cannabisprodukte in Deutschland nicht als Medikament zugelassen. Ärzte dürfen ihren Patienten diese Medizin nicht vorschlagen. Einzig auf synthetisches THC, das unter den Namen Marinol und Dronabinol verkauft wird, können Patienten ausweichen, denen nur Hanf hilft. Dabei ist Marinol etwa 30 bis 50 Mal teurer als das THC in natürlichen Cannabisprodukten und künstliche Nachahmerprodukte erreichen, trotz intensiver Forschung, bis heute nicht die Wirksamkeit der natürlichen Wirkstoffkombination.

Cannabis kann bei vielen verschiedenen akuten und chronischen Krankheiten zur Heilung oder Linderung der Symptome eingesetzt werden, wobei ganz oder teilweise auf andere Medikamente verzichtet werden kann. Aufgrund seines vielfältigen Wirkungsspektrums sind auch die Diagnosen, bei denen Hanfkonsum als Therapie in Frage kommt, weit gefächert:

Dem gegenüber stehen allerdings die Ergebnisse der Evidenzbasierten Medizin: Es gibt wohl vielversprechende Ansätze, die aus der Grundlagenforschung kommen - die bislang vorliegenden deutschen Studien belegen jedoch keine klinische Wirksamkeit - weder bei der Multiplen Sklerose, den anderen spastischen Störungen wie Querschnittsyndromen, Bewegungsstörungen wie dem Morbus Parkinson, der Chorea Huntington, der Dystonie und dem Tourette-Syndrom. Es wird vermutet, dass bestimmte Cannaboide bei Menschen, die an Epilepsie erkrankt sind, einen antikonvulsiven Effekt haben können. Es gibt Erfahrungsberichte von Epileptikern, die bestätigen, dass der Konsum von Cannabis diesen Effekt haben kann, jedoch existieren auch Fälle, in denen von einer anfallsauslösenden Wirkung berichtet wird. Ebenfalls können noch keine Empfehlungen zu einem Einsatz im Sinne einer Neuroprotektion bei Schädel-Hirn-Traumata und zerebraler Ischämie ausgesprochen werden. Große kontrollierte Studien werden in den Niederlanden durchgeführt und hier noch gefordert, bevor der Einsatz von Cannaboiden in der klinischen Praxis befürwortet werden könnte. Allerdings ist es möglich, dass in Zukunft synthetische Cannaboide oder Stoffe, die endogene Cannaboide freisetzen, in der Behandlung dieser Krankheiten eine wichtige Rolle spielen. (Quelle: P. Schwenkreis; M. Tegenthoff; Bochum: ?Therapeutischer Einsatz von Cannaboiden bei neurologischen Erkrankungen? in: ?Der Schmerz? (Band 17, Heft 5, Oktober 2003)

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Viele Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten. In Fällen, in denen eine schwere Erkrankung vorliegt, andere Therapien versagen und aufgrund der bestehenden wissenschaftlichen Datenlage "die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) zu erzielen ist", sind die Krankenkassen nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 19. März 2002 zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Da es sich um einen Off-Label Use handelt, geht der verschreibende Arzt erhebliche Haftungsrisiken ein. Es gibt mittlerweile in Deutschland eine sogenannte Hanfapotheke, die sich zum Ziel gesetzt hat, Schmerzpatienten, denen mit konventionell zur Verfügung stehenden Medikamenten nicht geholfen werden kann, zu unterstützen.

Mögliches Wirkspektrum

Diskutierte Anwendungsgebiete

Aufgrund des nach wie vor hohen Nachholbedarfs der medizinschen Forschung in diesem Bereich ist es nicht auszuschließen, daß zu den obigen noch weitere Anwendungsgebiete hinzukommen bzw. eine stärkere Differenzierung dieser vorgenommen werden muß.

Erwünschte und unerwünschte Wirkungen

Folgende Wirkungen können durch Cannabis-Konsum hervorgerufen werden.

selten: * Erbrechen (z. B. im Zusammenhang mit Alkohol)

Nicht anwenden bei

Anwendung in der alternativen Medizin

Siehe auch