Rubrik: Halluzinogene

Kubanischer Träuschling

Der Kubanische Träuschling (Psilocybe cubensis, Synonym Stropharia cubensis) ist ein Pilz aus der Gattung der Kahlköpfe. Der ursprünglich in Afrika heimische Pilz wurde vermutlich durch Rinder nach Amerika eingeschleppt und kommt heute weltweit in tropischen und subtropischen Zonen vor, teilweise auch in Europa.

Zuerst bestimmt wurde er 1904 von F. S. Earle auf Kuba, daher auch das Epitheton cubensis im wissenschaftlichen Namen. Der Fruchtkörper des Kubanischen Träuschlings ist vier bis 15 Zentimeter hoch, der Hut hat einen Durchmesser von zwei bis acht Zentimetern, ist anfangs spitz-glockenförmig, im Alter flach und von zum Rand hin verblassender, gelb-bräunlicher Farbe. Die Lamellen sind anfangs hell, später dunkelgrau bis purpurbraun. Der hohle, fasrige Stiel ist walzenförmig und weiß oder längsgestreift mit einem Ring im oberen Drittel. Bei Druck verfärbt sich das Fleisch intensiv blau.

Halluzinogen

Der Kubanische Träuschling gilt wegen des Gehalts an Psilocybin (ca. 0,5 bis 0,9% der Trockenmasse) und Psilocin als giftig. Diese mit LSD chemisch verwandten Inhaltsstoffe rufen bei Konsum nach einer Latenzzeit von einer halben bis zu drei Stunden für etwa fünf bis sechs Stunden Halluzinationen hervor, oft begleitet von Zeichen der Stimulierung des vegetativen Nervensystems wie geweiteten Pupillen, beschleunigtem Herzschlag, hohem Blutdruck und selten erhöhten Blutzuckerwerten und erhöhter Körpertemperatur. Bei psychischer Vorbelastung kann eine wahnhafte Psychose ausgelöst werden.

Wegen seiner halluzinogenen Wirkung wird der Kubanische Träuschling, der auch unter der Bezeichnung "mexikanischer Zauberpilz" bekannt ist, traditionell von Schamanen genutzt und ist, auch gezüchtet, als Droge verbreitet. Der Pilz gilt in Mexiko als "Fleisch der Götter", da man glaubt, dass in ihm ein Gott lebe, welcher die Wirkungen verursacht.

Rechtslage

Aufgrund des Gehaltes des nicht verkehrsfähigen Inhaltsstoffes Psilocybin sind Handel und Besitz - auch von Frischpilzen - nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz illegal. Da in den Niederlanden, einem EU-Mitgliedsland, Kubanische Träuschlinge wohl in Form von Frischpilzen als Lebensmittel zugelassen sind, findet eine eventuelle Einfuhr von Pilzen in einer rechtlichen Grauzone statt. Im Moment werden jedoch Gesetzesänderungen angestrebt, welche die kommerziellen Einfuhr von frischen Psilocybe cubensis insbesondere aus der Niederlande nach Deutschland strafbar machen soll (siehe auch Zauberpilz).

Literatur

Weblinks