Rubrik: Illegale Drogen

Drogenbesitz

Drogenbesitz bezeichnet den Straftatbestand des Besitzes von illegalen Drogen für Verteilung, Verkauf oder anderen Nutzen. Illegale Drogen fallen in verschiedene Kategorien und die verhängten Strafen variieren stark in Abhängigkeit von Art, Menge und Umständen.

In Deutschland fällt der Besitz und Transport unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BTM). Der Besitz geringfügiger Mengen zum sogenannten Eigenverbrauch kommt gewöhnlich nicht zur Anklage, der bloße Drogengebrauch gebietet keinen Rückschluss auf Verstoß gegen das BTM.

Sobald jedoch eine geringfügige Menge überschritten wird, so wird dies in der Regel als Versuch zum Drogenhandel interpretiert. In nahezu allen Ländern setzen dann harte Sanktionen mit mehrjährigen Haftstrafen ein. In einigen wenigen Ländern kann der Drogenbesitz sogar zur Todesstrafe führen, z.B. in Malaysia und Singapur. Die Definition der Geringfügigkeit variiert stark von Land zu Land, in vielen Fällen werden auch Kleinstmengen zumindest mit hohen Geldstrafen und Ausweisung geahndet.

Siehe auch: